1:0 gegen die freie Schulwahl

Mit vermeintlich bestechenden Argumenten versucht die Elternlobby für ihre kantonale Initiative freie Schulwahl für alle! zu werben. Diese verlangt ab dem 4. Schuljahr die freie Wahl innerhalb der Volksschule sowie eine öffentliche Finanzierung des Unterrichts an bewilligten Privatschulen, sofern sie allgemein zugänglich sind. Der Sinn ihrer Argumentationsweise ergibt sich mir jedoch auch nach reiflicher Überlegung nicht: So sieht die Elternlobby in der freien Schulwahl das Heilmittel für ADHS-Kinder und anderen Probleme, die Kinder in der Schule haben und machen könnten.

Die freie Schulwahl sei auch sozialverträglich, schliesslich hätten alle Eltern nur so die Möglichkeit, für ihre Schützlinge den besten Bildungsplatz auszusuchen. Hauptbestandteil des Wunderelixiers ist der Wettbewerb in einem freien Bildungsmarkt: Die Schule wird zu einem Unternehmen, die SchulleiterInnen werden Manager und die Eltern und Kinder sind Konsumierende, die sich ihr Produkt Bildung auswählen. Was die BefürworterInnen zwar nie offen sagen, aber wohl meinen: Die Volksschule hat versagt und braucht gleichberechtigte Konkurrenz von Privatschulen, die effizienter und kundenfreundlicher sind.

Bei den Kantonsräten aller Couleur hatte die Elternlobby wenig Erfolg – zu Recht, denn zahlreiche Gründe sprechen gegen eine unsoziale und undemokratische freie Schulwahl.

 
Weil Bildung wesentlich für die gesellschaftliche Emanzipation ist, muss sie frei von wirtschaftlichen Interessen, religiösen Weltbildern und demokratiefeindlichen Ideologien sein. Anstatt Geld in wie auch immer gefärbte Privatschulen zu stecken, soll die Volksschule gestärkt werden, denn sie ist zentraler Ort der gesellschaftlichen Integration. Die Initiative zementiert soziale Ungleichheit zusätzlich, da hauptsächlich gebildete und gut informierte Eltern und deren Kinder davon profitieren würden. Weiter würde die staatliche Finanzierung von Privatschulen enorme unnötige Kosten verursachen, die für dringend notwendige sinnvolle Massnahmen im Bereich der Schulbildung eingesetzt werden sollen – für integrative Förderung, Frühförderung oder eine Entlastung der Lehrpersonen. Während die Volksschule zudem demokratisch legitimiert ist, gilt dies für Privatschulen nicht: Die Bevölkerung müsste zahlen und könnte nicht mitbestimmen.

 

 

Die Volksinitiative muss noch eine demokratische Hürde nehmen, bis sie eingeführt werden könnte. Abstimmungsresultate aus anderen Kantonen lassen Erfreuliches erahnen: Die Initiative wurde bisher überall deutlich verworfen. So hoffentlich auch im Kanton Zürich.